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Was mich dabei wundert (Corona)

Philipp54, Donnerstag, 15.10.2020, 15:11 (vor 2024 Tagen) @ Ulrich

ist, dass zumindest nicht unterschieden wird, zwischen beruflichen Übernachtungen und Urlaub.


Das wäre mir jetzt neu. Ich habe eigentlich überall gelesen, dass beruflich bedingte Übernachtungen erlaubt sind. Allerdings kenne ich nicht die Regeln aller Bundesländer.

Sind doch zigtausende in D unterwegs, die nicht in LkW´s schlafen.
Wir haben jetzt 2 Anfragen aus dem Bekanntenkreis für eine Übernachtung privat.


Sicher, dass diese Leute nicht die Regelung einfach nur falsch verstanden haben?

Nein
Ich zitiere aus dem Spiegel-Artikel:
Für Geschäftsreisen solle es aufgehoben werden. Die Ausnahmeregelung soll bis zum 8. November gelten.
Was anderes habe ich nicht gelesen.
"Solle" wäre mir bei einer Geschäftsreise auch zu vage.

Bei guten, gern gesehenen Bekannten wird man sich sogar freuen, eine private Party mit Übernachtung als Alternative zur zugelassener Hotelübernachtung feiern zu können.

Wobei mir die nächste Regelung ebenso nicht präsent ist.
Darf man Übernachtungsbesuch einer Einzelperson aus einem Rot-Bezirk eines anderen Bundesland empfangen und selbst in einem Risikobezirk Stufe rot wohnen<?


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