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Ab 13 Uhr - Bundestagsdebatte zu Griechenland (Sonstiges)

Ulrich, Mittwoch, 01.07.2015, 20:02 (vor 3224 Tagen) @ Kulibi77

Es wird nicht ausreichen... Bei den meisten Fällen steht es Aussage gegen Aussage und da ist heute nichts mehr eindeutig beweisbar. Interessant ist der Fall mit dem Spiegel-Autor. Dieser Vorfall ist eben nicht entgegen der Aussage der eidesstattlichen Erklärung. Allerdings entgegen dem Wortlaut der Erklärung. Darum geht der juristische Streit. Darf man bei eidesstattlichen Erklärungen Wortklauberei betreiben? Der Staatsanwalt war nicht dieser Meinung (und nicht nur er, sondern auch andere Kollegen und Vorgesetzten haben sich für seine Position stark gemacht). Ein nicht ganz unbeschriebenes Blatt von Generalstaatsanwalt will das aus "persönlichen Gründen" nicht akzeptieren und wollte ihn zwingen die Anklage zu erheben. Da persönlicher Kommunistenhass jedoch keine Rechtsgrundlage für eine solche Anordnung ist, hat der betroffene Staatsanwalt sich beim Justizsenator beschwert.

Das Problem ist Wortlaut der eidesstattlichen Versicherung versus Geist der eidesstattlichen Versicherung. Das ganze ist einfach schlecht formuliert worden, und damit versucht man Gysi zu "fangen". Auch innerhalb der Hamburger Staatsanwaltschaft wird das ganze wohl sehr unterschiedlich gesehen, dass sich ein Staatsanwalt weigert der Weisung des Generalstaatsanwaltes zu folgen und deshalb der Justizsenator entscheiden muss dürfte wohl nicht all zu häufig vorkommen.

Was den Sachverhalt selbst angeht, so ist es durchaus möglich dass Gysi sich selbst schützen wollte indem er seine Gesprächspartner vom Spiegel als Personen beschreibt die ihm das Wort im Munde umgedreht hätten. Wirklich schaden hätte er ihnen im Gegensatz zu seinen Mandanten nicht können, das schlimmste was den Spiegel-Leuten gedroht hätte wäre ein Einreiseverbot gewesen.

Dafür dass Gysi zu DDR-Zeiten auch über seine Mandanten an die Stasi berichtet hat spricht einiges, zweifelsfrei belegt ist es aber nicht. Gregor Gysi war zu DDR-Zeiten einer der Handvoll freier Rechtsanwälte. Mittlerweile ist belegt dass wohl so gut wie alle bekannten Kollegen von ihm die in der gleichen Position waren der Stasi zugearbeitet haben. Eventuell war das sogar Voraussetzung um überhaupt zugelassen zu werden. Allerdings stammte Gysi aus einer sehr prominenten Familie, möglich dass für ihn andere Regeln galten.

Der Verdacht, zu DDR-Zeiten Mandanten verraten schwebt über Gysi.Vieles spricht dafür, bewiesen ist aber nichts. Und daran würde auch eine Verurteilung in Hamburg nichts ändern.


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