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Die FDP (Politik)

Ulrich, Mittwoch, 05.03.2025, 09:25 (vor 284 Tagen) @ jniklast

Wobei ich mich da Frage auf welcher Grundlage. Im Grundgesetz steht klar, dass die Wahlperiode des Bundestages mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages endet (würde 1976 geändert). Es steht nirgendwo etwas von eingeschränkten Befugnissen nach der Wahl.

Da der Bundestag auch in der Zeit nach der Wahl handlungsfähig bleiben muss, ist das alte Parlament auch zu Verfassungsänderungen so lange berechtigt, solange sich der neue Bundestag noch nicht konstituiert hat.

Chancen auf Erfolg hätte so eine Klage deshalb nur, falls die beschlossene Regel handwerkliche Fehler enthalten würde und aufgrund dieser Fehler verfassungswidrig wäre.


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