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Könnte man die Situation als Notlage im Sinne des GG werten? (Politik)

Unterhändler, Samstag, 01.03.2025, 14:00 (vor 288 Tagen) @ Zoon
bearbeitet von Unterhändler, Samstag, 01.03.2025, 14:07

Am besten wäre es, wenn man JETZT (noch) handeln und am besten die Schuldenbremse komplett abschaffen würde. Das würde die Handlungsfähigkeit am stärksten erhöhen und wäre auch ein klares Zeichen dafür, dass man bereit ist, in die Vollen zu gehen. Die Zeit von "whatever it takes" ist gekommen.


Aber Sicherheit ist ja ebenfalls Verfassungsgrundlage. Müsste man zur Not austesten, welcher Paragraph stärker wiegt. Ich denke: ohne Sicherheit ist alles nichts.

Auf solche Erwägungen würde ich mich eher nicht verlassen, zumal es bei der Schuldenbremse ja nicht um ein Verbot bestimmter staatlicher Handlungen (wie zB Aufrüstung) geht sondern lediglich darum, wie diese (nicht) finanziert werden sollen. Steuererhöhungen könnten zur Finanzierung dieser Handlungen ja gemacht werden.

Politisch wären aber Steuererhöhungen eher destruktiv, da diese die wirtschaftliche Entwicklung belasten und auch die Wiederwahlchancen reduzieren würden.

Im Prinzip kann man nach gestern und den letzten Tagen mit dem jetzigen Bundestag noch ein richtiges Statement setzen. Wenn alle Parteien von Union/FDP bis Grüne/SPD für die Änderung der Schuldenbremse in Anbetracht der zukünftigen (möglichen) Bedrohungslage einigen und gemeinsam abstimmen, dann ist das ein geschlossenes Zeichen der demokratischen Mitte, was sowohl nach innen als auch nach außen in die EU strahlt.

Auch wenn das an sich nicht ganz sauber ist nach der Wahl, aber so lässt sich ewiges diskutieren und Zeitverlust und Abstriche an die Linken vermeiden. Wenn nicht jetzt, wann dann? Dafür braucht es auch keine Notlage. Noch weiter zuschauen und womöglich 1-2 Jahre verlieren ist keine Option.

Edit:
Das ginge auch ohne Gesichtsverlust in Anbetracht der Aktualität, selbst Befürworter der Schuldenbremse könnten das mit ner schönen Rede argumentieren, dann ist die Kuh endlich vom Eis.


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