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Könnte man die Situation als Notlage im Sinne des GG werten? (Politik)

Zoon, Samstag, 01.03.2025, 13:08 (vor 288 Tagen) @ Eisen

Grundsätzlich ja.

Aber bei der letzten Klage in dieser Sache argumentierte die Union, dass eine Notlage nicht mit einem Politikversäumnis begründet werden könne und da die Klimakrise eine seit langem bekannte und von der Politik verschlafene Krise sei, könne die Haushaltsnotlage nicht auf diese gestützt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dann in seinem Urteil zwar bestätigt, dass Versäumnisse der Politik keine Notlage begründen können, aber die Frage, ob es sich bei der Klimakrise um so eine verschuldete Notlage handle, nicht entschieden, weil es das bei seiner Entscheidung nicht musste.

Mit dem gleichen Argument könnte nun ein neuer Kläger argumentieren, dass die Ukrainekrise seit dem Ukrainekrieg 2014 bekannt sei und dass die Politikexperten seit Ewigkeiten vor einer Abwendung der US-Amerikaner von Europäer warnen (was stimmt) und dass so somit die Haushaltsnotlage auch nicht auf den Ukrainekrieg etc. gestützt werden könnten.

Ich selbst kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das Verfassungsgericht der Politik derart stark die Daumenschrauben anziehen möchte. Das Gericht muss ja auch an die Handlungsfähigkeit des Staates denken.


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