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Die FDP (Politik)

tim86, Hamburg, Dienstag, 04.03.2025, 23:17 (vor 285 Tagen) @ jniklast

Wobei ich mich da Frage auf welcher Grundlage. Im Grundgesetz steht klar, dass die Wahlperiode des Bundestages mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages endet (würde 1976 geändert). Es steht nirgendwo etwas von eingeschränkten Befugnissen nach der Wahl.

Der Zusammentritt des neuen Bundestags ist die erste Sitzung nach der Wahl, die spätestens 30 Tage nach der Wahl stattfinden muss. Die Wahl selbst ist also nicht gleichbedeutend mit dem Zusammentritt des Bundestags.

Übrigens wäre es nicht das erste Mal, dass der alte Bundestag nach einer Wahl noch eine kurzfristige Entscheidung trifft, die durch aktuelle Ereignisse notwendig wird. So stimmte der alte Bundestag am 16.10.1998, drei Wochen nach der Wahl, dem Mandat für den Bundeswehreinsatz gegen Jugoslawien zu. Der 14. Bundestag, der am 27.09.1998 gewählt wurde, trat erst am 26.10.1998 zusammen.


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