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Könnte man die Situation als Notlage im Sinne des GG werten? (Politik)

donotrobme, Münsterland, Samstag, 01.03.2025, 14:39 (vor 288 Tagen) @ Unterhändler

ich sag mal so ... sollte es zum kriegsfall kommen, dann

Nur egal wie hoch das Sondervermögen oder das Verteidigungsbudget zur Aufrüstung auch sein mag. Pack da gerne noch paar Nullen dran. Jemand muss das bauen. Und modernes Kriegsgerät sind High-Tech Maschinen und keine Massenware. Die muss erst Mal jemand bauen und ich befürchte, da muss erst mal jemand die Produktionsanlagen bauen, um dieses Kriegsgerät zu bauen.

Laut Wikipedia wurden bisher 3.600 Leopard 2 gebaut, in Jahrzehnten seitdem es dieses Produkt gibt.

Man kann, wie in einer Kriegswirtschaft den Ausnahmefall ausrufen und Maschinenbauer aller Art dazu zwingen, ihre Produktion umzustellen. Aber dann musst du trotzdem erst mal die Lieferketten und Fertigungen umsetellen als auch Know-How in den Firmen aufbauen.


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