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Könnte man die Situation als Notlage im Sinne des GG werten? (Politik)

Unterhändler, Samstag, 01.03.2025, 15:21 (vor 288 Tagen) @ donotrobme

ich sag mal so ... sollte es zum kriegsfall kommen, dann

Nur egal wie hoch das Sondervermögen oder das Verteidigungsbudget zur Aufrüstung auch sein mag. Pack da gerne noch paar Nullen dran. Jemand muss das bauen. Und modernes Kriegsgerät sind High-Tech Maschinen und keine Massenware. Die muss erst Mal jemand bauen und ich befürchte, da muss erst mal jemand die Produktionsanlagen bauen, um dieses Kriegsgerät zu bauen.

Laut Wikipedia wurden bisher 3.600 Leopard 2 gebaut, in Jahrzehnten seitdem es dieses Produkt gibt.

> Man kann, wie in einer Kriegswirtschaft den Ausnahmefall ausrufen und Maschinenbauer aller Art dazu zwingen, ihre Produktion umzustellen. Aber dann musst du trotzdem erst mal die Lieferketten und Fertigungen umsetellen als auch Know-How in den Firmen aufbauen.

Falls zu einem Krieg kommt, ist es für diese Maßnahmen zu spät. Wir müssen ja vorbereitet sein und nicht erst handeln, wenn es zu soweit ist. Wenn dafür die Infrastruktur bereits steht, ist ja viel einfacher die Produktion hochzufahren.

Wir müssen auch nicht schwarz malen, aber Vorbereitungen müssen getroffen werden, und das geht nicht mit der Handbremse, zumal die Zeit eh schon äußerst knapp ist, bis wir diese ganzen Strukturen einigermaßen aufgebaut haben vergehen ja auch Jahre, vorallem wenn man unseren Rückstand bedenkt und jahrelangen Stillstand.

Aber jetzt erstmal 3 Punkte einfahren!


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