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dann gibt es Art. 37 GG (Politik)

HoschUn, Ort, Sonntag, 19.11.2023, 23:14 (vor 286 Tagen) @ Eisen

Art. 37 GG schafft eine Rechtsgrundlage für ein Bundesgesetz. Was genau im Zweifel ein solcher Beauftragter des Bundes dann genau darf oder nicht darf, wurde eben nie konkret in einem Gesetz geregelt und angegangen bzw. vom BVerfG überprüft. Es gab auch nie den Bedarf dafür. Da musste auch erstmal einen armen Thor finden der den Job macht und sich am Ende vielleicht vor Gericht verantworten muss, weil er sich seine Kompetenzen und Grenzen selber zusammen reimen muss.


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