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dann gibt es Art. 37 GG (Politik)

HoschUn, Ort, Sonntag, 19.11.2023, 22:13 (vor 250 Tagen) @ Eisen

Weil das Grundgesetz unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg geschrieben wurde. Da wundert es schon, schließlich musste das auch Gewalt angewendet werden, ein ein verrückter Irrer gemacht hat, was er wollte.

Auch das von deutschem Boden aus. Also mit so einem Fall sollte man durchaus rechnen.

Die Lehren des Nationalsozialismus waren sicherlich nicht, dass es eine starke Zentralregierung in Bonn geben soll, die u.U. mit Militärgewalt ihren Willen in den Bundesländern durchsetzt. Die Gefahr einer Bundesregierung solche Befugnisse einzuräumen ist viel größer als wenn in fucking Thüringen mal die Mehrheit komplett durchdreht. Man stelle sich den umgekehrten Fall vor: Die AfD stellt die Bundesregierung und kann dann unter Anwendung von Militär und Gewalt in die Angelegenheiten der Ländern hineinregieren. Die Lehre des Nationalsozialismus und dem Gleichschaltungsprozess war es daher ganz im Gegenteil die Unabhängigkeit der Bundesländer zu stärken.

Der Unterschied zu heute ist ein anderer: Bis 1990 gab es Besatzungsmächte, die im Ernstfall das Recht gehabt hätten regulierend einzugreifen. Auch militärisch. So eine übergeordnete allerletzte Brandmauer gibt es heute nicht mehr. Das ist der Preis der Unabhängigkeit.


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