schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

dann gibt es Art. 37 GG (Politik)

Eisen, DO, Sonntag, 19.11.2023, 22:46 (vor 488 Tagen) @ klsch

Art 37

(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.

(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.

Das klingt so, als würde es theoretisch gehen. Ich frage mich, wie das praktisch geht, wenn da der Bundesbeauftragte aufmarschiert und den a) keiner reinlässt oder b) den Stinkefinger zeigt…


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1409305 Einträge in 15173 Threads, 14227 registrierte Benutzer Forumszeit: 21.03.2025, 20:27
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln