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dann gibt es Art. 37 GG (Politik)

klsch, Ort, Sonntag, 19.11.2023, 22:47 (vor 251 Tagen) @ HoschUn

Dann hast du mich falsch verstanden oder ich habe mich falsch ausgedrückt.

Mir geht es um den Mechanismus in unserem System, wenn ein Verfassungsfragen oder eine Behörde sich weigert, Gesetze anzuerkennen und umzusetzen.

Sprich in dem hypothetischen Fall: die Landesregierung samt aller Behörden in Thüringen unter Nazi-Höcke weigert sich, Gesetze und Anordnungen der Bundesebene umzusetzen.

Meiner Meinung geht das dann final irgendwann nur noch mit physischer Gewalt, wenn vorher nichts fruchtet. Wer wendet die an, wenn auch die thüringische Polizeibehörde mit drin steckt in dem Aufstand. Ist das geregelt, oder hat an den Fall eines Aufstands oder Sezession keiner gedacht?


Sollte der gesamte Verwaltungsapparat, Judikative und die Exekutivorgane eines Bundeslandes sich mehr oder weniger geschlossen dem Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland verweigern und lieber ihrem neuen Führer Höcke folgen, dann ist sowieso Hopfen und Malz verloren. So ein Fall ist nicht vorgesehen im Grundgesetz und ich kann mir auch kaum eine verfassungsrechtliche Regelung vorstellen, die sowas praktikabel löst, ohne dass es auf bürgerkriegsähnliche Zustände hinausläuft. Auch eine wehrhafte Demokratie kann sich selbst aufgeben. Und wenn das nächstes Jahr in Thüringen passiert, dann werden wir das nicht einfach aus der Welt schaffen können, wir werden nur irgendwie damit umgehen können müssen.

Sehr gut zusammengefasst. Vielen ist es nicht bewusst wie schnell die Sache in einem Bürgerkrieg enden kann


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