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dann gibt es Art. 37 GG (Politik)

jniklast, Langenhagen, Sonntag, 19.11.2023, 19:02 (vor 1061 Tagen) @ klsch

Bürgerkrieg vielleicht, aber das Widersetzen eines Mitglieds des Bundes war ja nun keine Seltenheit in der jüngeren deutschen Geschichte.


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