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dann gibt es Art. 37 GG (Politik)

HoschUn, Ort, Sonntag, 19.11.2023, 23:08 (vor 523 Tagen) @ Eisen

Genau. Aber das hat ja noch keiner beantwortet ;)

Ich hätte gedacht, dass dann die Bundespolizei anrückt, aber diesen Gedanken hat noch niemand bestätigt.

Es gibt nur die theoretische Möglichkeit einem vom Bund Beauftragten Weisungskompetenzen zu übertragen. Es gibt aber keine Gesetze die dafür irgendeine Grundlage oder Rechtssicherheit schaffen. Erst Recht keine Entscheidungen des BVerfG zu solchen Regelungen. Ist alles absolutes Neuland.


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