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dann gibt es Art. 37 GG (Politik)

HoschUn, Ort, Sonntag, 19.11.2023, 22:20 (vor 251 Tagen) @ Ulrich

Mit der Merheit seiner Stimmen:


Danke! Natürlich ein Mittel, aber sowas würde ziemlich viel zerstören. Wäre sehr heftig.


Thüringen könnte vorher das Bundesverfassungsgericht anrufen. Aber bei einem massiven Angriff auf die demokratische Grundordnung würde das sicherlich grünes Licht geben.

Und das wäre eine sehr gute Legitimation.

Ist halt die Frage, inwieweit ein aus Berlin entsandter "Beauftragter" dann zwar die de jure Weisungsbefugnis gegenüber z.B. den Landespolizeibehörden übernimmt, aber de facto haben auch die Angehörigen dieser Exekutivorgane zu 50% plus/minus (eher plus wahrscheinlich) AfD gewählt. Mit wieviel Treue und Engagement dann dessen Anweisungen ausgeführt werden, das kann man bezweifeln. Das wäre eine absolute Verfassungskrise.


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