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dann gibt es Art. 37 GG (Politik)

Eisen, DO, Sonntag, 19.11.2023, 22:27 (vor 250 Tagen) @ HoschUn

Dann hast du mich falsch verstanden oder ich habe mich falsch ausgedrückt.

Mir geht es um den Mechanismus in unserem System, wenn ein Verfassungsfragen oder eine Behörde sich weigert, Gesetze anzuerkennen und umzusetzen.

Sprich in dem hypothetischen Fall: die Landesregierung samt aller Behörden in Thüringen unter Nazi-Höcke weigert sich, Gesetze und Anordnungen der Bundesebene umzusetzen.

Meiner Meinung geht das dann final irgendwann nur noch mit physischer Gewalt, wenn vorher nichts fruchtet. Wer wendet die an, wenn auch die thüringische Polizeibehörde mit drin steckt in dem Aufstand. Ist das geregelt, oder hat an den Fall eines Aufstands oder Sezession keiner gedacht?


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