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dann gibt es Art. 37 GG (Politik)

Ulrich, Sonntag, 19.11.2023, 22:12 (vor 546 Tagen) @ Thomas

Mit der Merheit seiner Stimmen:


Danke! Natürlich ein Mittel, aber sowas würde ziemlich viel zerstören. Wäre sehr heftig.

Thüringen könnte vorher das Bundesverfassungsgericht anrufen. Aber bei einem massiven Angriff auf die demokratische Grundordnung würde das sicherlich grünes Licht geben.

Und das wäre eine sehr gute Legitimation.


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