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dann gibt es Art. 37 GG (Politik)

Eisen, DO, Sonntag, 19.11.2023, 16:51 (vor 483 Tagen) @ MarcBVB

Und wenn die Behörden nicht hören wollen und man sie mit Gewalt durchsetzen muss. Wer macht das? Laut GG darf es die Bundeswehr nicht. Also bleibt nur die Bundespolizei?


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