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dann gibt es Art. 37 GG (Politik)

Ulrich, Sonntag, 19.11.2023, 22:22 (vor 250 Tagen) @ jniklast

Also gleichzeitig dürfte ja auch mit dem Entzug sämtlicher Bundesmittel zur Finanzierung gedroht werden, bei Missachtung. Und das würde wohl bei einem Land wie Thüringen relativ schnell zu größeren Problemen führen. Das halte ich da im Zweifelsfall für das schärfste Schwert.

Jepp. Keine Bundesmittel mehr, keine Gelder aus dem Länderfinanzausgleich, keine Gelder dort, wo der Bund als „Dienstleister für Thüringen auftritt, etc.

Und zudem gibt es noch die Bundespolizei. Faktisch würde sich wohl kaum ein Landesbeamter mit der anlegen. Die würden direkt dem Bund unterstellt, und das würde die breite Mehrheit der Landesbeamten sicherlich sofort akzeptieren.

Gleichzeitig würde ein AfD-Verbotsverfahren anlaufen.


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