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6.12.2019 (Sonstiges)

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 03.12.2019, 14:44 (vor 1605 Tagen) @ markus

Die Übertragung von Firmenanteilen auf die Angestellten könnten auch schleichend in Form einer "Erbschaftssteuer" erfolgen. Und was spräche dagegen? Sie haben durch ihre Arbeit maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens beigetragen.

Einen anderen interessanten Ansatz, die reversible Enteignung, liefert Helmut Däuble. (Gastbeitrag auf SpOn: spiegel.de/politik/deutschland/enteignung-die-spd-sollte-neue-konzepte-fuer-erbschaft-entwickeln-a-1277072.html )


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