schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Schießt ihr euch mal schön auf die FDP ein (Corona)

Foreveralone, Dortmund, Donnerstag, 06.05.2021, 19:19 (vor 1048 Tagen) @ Zoon

Die AS wurde auch von genügend parteilosen Verfassungsrechtlern und dem Bundeswissenschaftsdienst stark kritisiert.

Ein paar Duftnoten hat das BVerfG in seinem Beschluss schon gesetzt, vor allem wenn man diesen mit Aussagen von Politikern (speziell der FDP) vergleicht, die in den letzten Tagen versucht haben, den Eindruck zu erwecken, die Ausgangsbeschränkungen seien epidemiologisch kaum zu rechtfertigen und klar verfassungswidrig.

"Die Ausgangsbeschränkung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG ist auch nicht offensichtlich materiell verfassungswidrig."

"Die Ausgangsbeschränkung dient einem grundsätzlich legitimen Zweck."

"Der vom Gesetzgeber erwartete Effekt, dass die Ausdehnung privater Zusammenkünfte durch die Ausgangsbeschränkung reduziert wird, ist jedenfalls nicht offensichtlich unplausibel."

"Es kommt hinzu, dass sich die Einhaltung der flankierenden Ausgangsbeschränkung grundrechtsschonender kontrollieren lässt als die Beschränkung privater Zusammenkünfte in privaten Räumen an sich."

"Eine offensichtliche Unangemessenheit solcher Ausgangsbeschränkungen kann ebenfalls nicht erkannt werden."

"Bei der Beurteilung ist jedoch ebenso in den Blick zu nehmen, dass die Ausgangsbeschränkung in einen Zeitraum fällt, in dem nach den bisherigen Verhaltensmustern Aktivitäten außerhalb einer Wohnung oder Unterkunft keine ganz erhebliche quantitative Bedeutung haben. Sie betrifft den Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr und lässt körperliche Bewegung im öffentlichen Raum noch bis 24 Uhr zu."

"Nach den insoweit ebenfalls nachvollziehbaren Annahmen des Gesetzgebers kann eine zu große Zahl von Infizierten bei Kontakten mit noch nicht vollständig geimpften Personen die Entstehung von Virusvarianten mit verursachen, gegen die die vorhandenen und bereits verabreichten Impfstoffe weniger gut wirken."

Das BVerfG kündigt in seinem Beschluss an, in den Hauptsacheverfahren über die Verfassungsbeschwerden die Verhältnismäßigkeit der angegriffenen Ausgangsbeschränkungen eingehender zu prüfen. Auch wenn der Ausgang dieser Prüfung offen ist, werden die Verfassungsbeschwerden sicherlich keine Selbstläufer sein.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1212336 Einträge in 13503 Threads, 13737 registrierte Benutzer Forumszeit: 19.03.2024, 12:58
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln