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Unnötige Verschwendung von Impfstoff (Corona)

Raducanu, Sassenberg, Sonntag, 02.05.2021, 14:53 (vor 1052 Tagen) @ Taifun
bearbeitet von Raducanu, Sonntag, 02.05.2021, 15:02

Wofür soll er haften? Wenn er 7 einwandfreie Spritzen aufziehen kann, dann gibt es nix wofür er haften kann.

Da hast du die Rechnung aber nicht mit der EMA gemacht.
In der Zulassung steht, dass 6 Dosen entnommen werden dürfen und nicht 7.
Das ist Off-Label Use und es haftet der Arzt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Off-Label-Use

Kommt jemand zu Schaden der mit der 7. Spritze gimpft wurde, muß der Arzt nachweisen, dass es nicht die 7. Spritze war. Und das kann sehr sehr sehr teuer werden. Off-Label Use kommt eigentlich nur bei seltenen Krankheiten vor für die es keine expliziten Medikamente gibt. Hier sind dann aber die Haftungsfragen zwischen Arzt und Krankenkasse geklärt oder der Arzt hat eine Klinik im Hintergrund die das Risiko mitträgt. Bei meiner Frau ist z.B. dieses genau der Fall. Sie leid an Polycythemia Vera und wird seit Jahren mit Interferon behandelt was eigentlich aus der Herpatitis Behandlung kommt. PV ist aber so selten, dass es erst in den letzten Jahren langsam explizite Zulassungen von Interferon für PV gibt... vorher war das alles Off-Label Use. Der Prozess mit der Krankenkasse der Risikoübernahme hat Monate gedauert...

Paywall:
https://www.spiegel.de/gesundheit/corona-deutschland-koennte-viel-mehr-impfen-mit-spezialspritzen-a-1f1b7730-0002-0001-0000-000177330691


»Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium empfiehlt vor dem Hintergrund des weiterhin bestehenden Mangels an pandemischem Impfstoff die Entnahme einer 7. Dosis Comirnaty© bzw. 11. Dosis Vaxzevria©, wenn die Entnahme der zusätzlichen Dosis vollständig und partikelfrei möglich ist«, schreibt das Ministerium auf Anfrage des SPIEGEL. »Dadurch wird die notwendige Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte geschaffen.« Das Land beschaffe auch das dafür notwendige Impfzubehör.
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Auf Anfrage des SPIEGEL, ob eine siebte Biontech-Dosis entnommen werden dürfe, schreibt ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums: »Ein solcher zulassungsüberschreitender Einsatz ist zwar grundsätzlich möglich, stellt jedoch einen sogenannten Off-Label-Use dar.« Ein impfender Arzt könne das tun, trage dann allerdings allein die Verantwortung.


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