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Wolfgang Bosbach mit ein paar klaren Aussagen (Politik)

markus, Dienstag, 27.08.2024, 15:54 (vor 470 Tagen) @ Eisen

Was erzählst und unterstellst du mir denn hier? Ist ja unmöglich.

Gar nichts. Außer, dass du wütend zu sein scheinst (schon seit mehreren Tagen) und offenbar auf der Suche nach ganz einfachen Lösungen bist (ich würde sie übrigens auch annehmen, wenn es sie denn gäbe, gibt es aber nicht).


Es gibt hier glasklare EU-Verträge, die das regeln, nämlich die Dublin-Verträge:

Das Dubliner Übereinkommen (DÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bestimmt, welcher Staat für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gestellten Asylantrags zuständig ist. Formal ist das Übereinkommen weiterhin gültig, wird jedoch faktisch nicht mehr angewendet.

Rechtlich ist die Sache klar, aber man hält sich nicht mehr dran. Und das könnte man ändern, wenn man denn will.

Du hättest einfach nur den nächsten Satz lesen müssen. Dann wüsstest du, dass die Regelung überholt ist. Der Satz lautet:

„Es wurde im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zuerst durch die Dublin-II-Verordnung und dann durch die Dublin-III-Verordnung ersetzt.“


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