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Abwarten, Ermittlungsbehörden vertrauen! (Politik)

Ulrich, Samstag, 24.08.2024, 10:12 (vor 473 Tagen) @ Sascha

Ich finde das echt schwierig. Einerseits soll und darf die Polizei keine Vorverurteilung unterstützen, andererseits geht es eben darum, die Menschen vor diesem noch frei herumlaufenden Täter zu schützen. Und da grenzt eine Beschreibung über Haut- und Haarfarbe schon einiges ein.

Ich möchte diese Entscheidung, ob so etwas veröffentlicht wird, nicht treffen. Einerseits möchte ich nicht einen "Lynchmob" verursachen, durch den vielleicht völlig Unschuldige an den Pranger gestellt werden - andererseits würde ich mich, wenn der Täter noch einmal jemanden angreift- fragen, ob ich das mit der Veröffentlichung der Beschreibung hätte verhindern können.

Die Frage ist doch, hat man überhaupt schon verlässliche Angaben über das Aussehen des Täters? Zeugenaussagen können in solchen Fällen durchaus widersprüchlich sein. Manchmal kombiniert das menschliche Gehirn nach solchen Extremsituationen etwas, das nicht zutreffend ist. Statt des Täters wird eine auffällige Person beschrieben, die sich in dessen Nähe befand, etc.

Ist eine falsche Beschreibung erst einmal draußen, dann lässt sich das nur noch mit sehr viel Aufwand wieder korrigieren. Und es führt ggf. andere potentielle Zeugen in die Irre.


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