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Wolfgang Bosbach mit ein paar klaren Aussagen (Politik)

Phil, Dienstag, 27.08.2024, 15:52 (vor 470 Tagen) @ Eisen

Was erzählst und unterstellst du mir denn hier? Ist ja unmöglich.

Es gibt hier glasklare EU-Verträge, die das regeln, nämlich die Dublin-Verträge:

Das Dubliner Übereinkommen (DÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bestimmt, welcher Staat für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gestellten Asylantrags zuständig ist. Formal ist das Übereinkommen weiterhin gültig, wird jedoch faktisch nicht mehr angewendet.

Rechtlich ist die Sache klar, aber man hält sich nicht mehr dran. Und das könnte man ändern, wenn man denn will.

Ja und nein. Denn die "Dubliner Verträge" (nenne alles Rund um Dublin III mal so) haben natürlich umfangreiche Richtlinien in ihren Anhängen. Und da wird es kompliziert(er). Das sind Richtlinien und Verordnungen und Gesetze, bis hin zum ebenfalls völkerrechtlich festgelegten Grundsatz der Nichtzurückweisung.Diese rechtlich sehr hohe und wichtige Norm wird seltsamerweies dann auch in vielen "Lösungsansätzen" geschlabbert. Ob sie überhaupt mit Dublin III konform ist, ist sowieso strittig.

Natürlich wäre es toll, wenn Dublin III funktinoieren würde. Allerdings war es nie konzipiert für derartige Massenbewegungen. Ein Solidaritätsprinzip bei der Frage der Verteilung von Flüchtlingen nd Asylsuchenden wurde aber ja bis 2013 oder 2014 (weiß ich nicht mehr genau) von deutschen Regierungen permanent abgelehnt.

MFG
Phil


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