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Für alle die auf einen Protest hoffen.. (BVB)

hoelle0308, Samstag, 27.04.2019, 18:56 (vor 2566 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Wie schon weiter unten erwähnt... Scheinbar wurde die Spielordnung etwas angepasst zu den genannten Präzedenzfällen..

Aktuell steht es so in der Spielordnung:

§ 13
Einspruch gegen Spielwertung
Nach § 17 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB gilt bei Einspruch gegen die
Spielwertung folgende Regelung:

2. Einsprüche gegen die Spielwertung können u.a. mit folgender sachlicher
Begründung erhoben werden:


Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels
eingetretenen Umstand, der unabwendbar war und nicht mit dem
Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang steht.


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