schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Einspruch Erheben nach Paragraph 25(2) (BVB)

vlan-odef, stadt, Samstag, 27.04.2019, 18:27 (vor 1848 Tagen) @ ojaz12

(...) Der unfassbare Skandal mit Sancho und der daraus resultierende Skandalelfmeter sind für mich einen Versuch wert.

unfassbar?
Für die Aufrechterhaltung der Ordnung ist der gastgebende Verein verantwortlich. Nennt man auch (u.a.) Ordner.
An dem Gewese ist überhaupt kein Fleisch dran. Es gibt keinen Einspruch, wogegen?
man könnte dann auch Einspruch beanspruchen, weil ein Linienschiri auf der Treppe gebläht hat und die daraus resultierende Geruchs-Belastung die Spielkonzentration kurz gestört hat...
:P


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1250735 Einträge in 13807 Threads, 13923 registrierte Benutzer Forumszeit: 18.05.2024, 18:13
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln