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Hamas kündigt Fortsetzung des Kampfes gegen Israel an (Politik)

FourrierTrans, Freistaat Sauerland, Dienstag, 14.10.2025, 20:04 (vor 61 Tagen) @ markus

Beim IStGH ist der rechtliche Stand bei Putin und Netanjahu aber wohl auf gleichem Level. Vielleicht kann Marc ja morgen noch was dazu sagen, alle mir als Laie angesteuerten Quellen beschrieben das zumindest so.


Dennoch sind die Unterschiede gravierend: Putin wird wegen eines Angriffskriegs und der Deportation ukrainischer Kinder gesucht. Bei Netanjahu geht es dagegen um mutmaßliche Verstöße im Rahmen einer Verteidigungsoperation, also um etwas völlig anderes in der Ausgangslage.


Für Putin stimmt deine Beschreibung laut IStGH Papern sehr genau, für Netanjahu nur bedingt. Das IStGH konzentriert sich ja nicht primär auf Ausgangslagen, sondern um die "Actions".
Die Anklagepunkte laut IStGH gegen Netanjahu lauten:

1) Kriegsverbrechen: Aushungern als Methode der Kriegsführung, Wortlaut "War crime of starvation as a method of warfare".

2) Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Mord, Wortlaut "Murder as a crime against humanity"

3) Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Verfolgung, Wortlaut "Persecution as a crime against humanity"

4) Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Andere unmenschliche Handlungen, Wortlaut "Other inhumane acts as a crime against humanity"

5) Kriegsverbrechen: Vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung, Wortlaut "War crime of intentionally directing attacks at a civilian population"

Um den Rahmen nicht zu sprengen verzichte ich auf die Ausführung der zwei Anklagepunkte gegen Putin. Aber die Anklage lautet dagegen in Summe eher wie die eines, ketzerisch gesagt, Samariters.


Aber davon ab: wenn wir bei so einem Thema nicht auf die, wenngleich auch nicht justiziable, Bewertung der UNO oder Amnesty, eingehen und sie als gewichtig betrachten wollen, wozu sollen diese Organisationen dann noch gut sein?


Es ist eigentlich gar nicht so schwer. Die UNO und Organisationen wie Amnesty liefern Hinweise und moralische Orientierung. Aber sie sind keine Gerichte, sondern politische bzw. zivilgesellschaftliche Akteure.

Gerade im Völkerrecht ist die Trennung wichtig: Bewertung ist nicht gleich Verurteilung. Amnesty oder die UNO können Missstände anprangern. Ob aber tatsächlich ein Verstoß oder ein Kriegsverbrechen vorliegt, entscheidet allein ein Gericht nach Beweisaufnahme.


Das ist schon vestanden und richtig, aber wenn ich deine Aussagen richtig einordne, zweifelst du ja im erheblichen Maße die Gutachen von UNO und Amnesty an. Daher die Frage, wofür wir diese Institutionen noch benötigen, wenn wir in so einem wichtigen Präzedenzfall als normale Bürger deren Arbeitsergebnisse derart in Frage stellen?


Ich zweifle die Arbeit von UNO oder Amnesty nicht grundsätzlich an, sie leisten wichtige Beiträge, indem sie Missstände aufzeigen und politische Aufmerksamkeit schaffen.
Aber ihre Berichte sind Bewertungen, keine Urteile. Sie beruhen oft auf begrenzten oder einseitigen Informationslagen und ersetzen keine gerichtliche Prüfung.
Gerade in so sensiblen Fragen muss man zwischen moralischer Empörung und rechtlicher Bewertung unterscheiden. Beides hat seinen Platz, aber es ist nicht dasselbe.


Oder, wie der globale Süden jetzt kollektiv auf deine Antwort sagen würde, in anderen Worten: immer dann, wenn sie in unser Narrativ passen?


Die Frage musst du dir eigentlich selbst stellen, da du die ganze Zeit moralische Bewertung mit Urteilen vertauschst. Ich weise nur auf den Unterschied hin.

Nein nein, das ist eigentlich nicht mein Punkt. Mein Punkt ist, ich gehe jede Wette ein, dass ich von einer Vielzahl User und vermutlich auch von dir, Beiträge finden könnte, wo man beispielsweise Putins Aggression inhaltlich attackiert und die Argumentationslinie dann wie selbstverständlich mit der UNO oder anderen Institutionen wie Amnesty untermauert. Ich erinnere mich z.B. noch an die Diskussionen, die dann hier entbrannten, dass ja die USA beispielsweise auch ohne UNO-Mandat und seinerzeit mit gefälschten Beweisen den Irak-Krieg begonnen haben und dass man das mit dem Vorgang Russlands nicht vergleichen könne, aber all diese Debatten fußten im Grunde stets vollständig auf die Bewertung der UNO und seinen Organen, Stichwort "völkerrechtswidrig". Hier in diesem Fall will man dann auf einmal unterscheiden, zwischen justiziabel und nicht justiziabel oder vollstreckt und nicht ganz vollstreckt usw.


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