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Hamas kündigt Fortsetzung des Kampfes gegen Israel an (Politik)

markus, Montag, 13.10.2025, 20:01 (vor 62 Tagen) @ FourrierTrans

Viel bringt auch in so einem Fall viel, das ist natürlich logisch. Denn wenn ich, laut UNO, 80% des Gaza-Streifens zerstöre, dann wird dadurch auch die Hamas geschwächt. Es hätte "auch was gebracht", wenn man an 5-6 neuralgischen Stellen taktische Nuklearwaffen eingesetzt hätte, denn dass zwischen den Zivilisten auch Hamas-Kämpfer vegitieren, war allen klar. Es war bzw. ist immer die Frage nach der Verhältnismäßigkeit gewesen, die im Raum stand, nicht die Tatsache, dass die Hamas mit dem Vorgehen ebenfalls geschwächt würde.


Aber dass keine Nuklearwaffen, sondern ausschließlich konventionelle Waffen eingesetzt wurden, dass die Bevölkerung durch Klopfgranaten und Flugblätter gewarnt und vor den Bombardierungen umgesiedelt wurde, zeigt, dass Israel sehr wohl abgewogen hat. Und nicht einfach, wie oft vorgeworfen, einen Genozid vollziehen wollte. Sonst wären nach zwei Jahren Krieg nicht noch immer über 95 % der Bevölkerung am Leben.

Ja, die Infrastruktur ist zerstört. Aber dir dürfte bekannt sein, dass sich Waffenlager und Eingänge zu Terrortunneln häufig unter ziviler Infrastruktur befanden. In solchen Fällen werden, auch wenn das erstmal hart klingt, nach dem Völkerrecht auch Krankenhäuser zu legitimen militärischen Zielen. Ich wüsste auch nicht, wie man das anders lösen könnte. Wenn zivile Infrastruktur pauschal und immer geschützt wäre, könnten sich künftig alle Konfliktparteien einfach unter Krankenhäusern oder Schulen verschanzen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Der Begriff „Verhältnismäßigkeit“ ist auch kein beliebig dehnbarer Schlagbegriff. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz funktioniert etwa so: Zunächst muss ein legitimes Ziel bestehen. Durch den Angriff der Hamas auf Israel ist dieses Ziel entstanden, nämlich die Hamas als akute Bedrohung auszuschalten. Zumal niemand ernsthaft bestreitet, dass die Hamas für den Angriff verantwortlich war.

Hat man ein legitimes Ziel, müssen die Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen sein.

Geeignetheit: Hier dürfte es keine Zweifel geben. Ein militärischer Angriff ist grundsätzlich geeignet, eine Bedrohung auszuschalten.

Erforderlichkeit: Diese liegt vor, wenn es kein gleich effektives, milderes Mittel gibt. Israel hat sich jahrelang defensiv verhalten und Angriffe abgewehrt. Wenn Terroristen jedoch Grenzen überschreiten, Zivilisten töten und Geiseln nehmen, darf man mehr tun, als nur Raketen mit dem Iron Dome abzufangen.

Angemessenheit: Hier erfolgt die Gesamtabwägung. Hätte Israel wahllos alle Palästinenser getötet, wäre das zweifellos nicht mehr verhältnismäßig gewesen. Wie erwähnt, leben über 95 % der Bevölkerung noch, und das legitime Ziel – die vollständige Ausschaltung der Hamas – wurde bislang nicht erreicht. Sie ist deutlich geschwächt. Aber rechtlich hätte Israel wohl noch weitermachen dürfen.

Vereinzelt wird es sicherlich auch Verstöße gegen das Völkerrecht gegeben haben. Aber das ist eine Sache der Gerichte. Die Verantwortlichen müssen dann verurteilt werden.


Ich bin da kein Experte und kann deswegen nicht sagen, ob das Verhältnismäßigkeitsprinzip hier verletzt wurde oder nicht, aber eine ganze Reihe von Institutionen, auf die z.B. auch hier im Forum im Zuge des Ukraine-Krieges verwiesen wird, sehen das so, wenn ich es richtig verstehe. Das IStGH, die UNO, Amnesty International, als Beispiele. Aber wie gesagt, ich bin kein Experte.

Dass sich Institutionen wie die UNO oder Amnesty kritisch äußern, heißt noch nicht automatisch, dass das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt wurde. Diese Organisationen bewerten Konflikte meist politisch oder moralisch, aber nicht nach denselben Maßstäben, die völkerrechtlich für militärische Verhältnismäßigkeit gelten.

Der IStGH ermittelt, aber hat noch keine Bewertung oder Verurteilung ausgesprochen. Solange das Verfahren läuft, sind das also Verdachtsmomente, keine rechtlich gesicherten Feststellungen.


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