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Täter wohl mit Aufenthaltserlaubnis und nicht straffällig (Politik)

Ulrich, Donnerstag, 13.02.2025, 20:32 (vor 304 Tagen) @ istar

Der bayerische Innenminister Hermann musste seine Aussagen wohl revidieren. Der Täter hatte eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und wurde nicht wegen Ladendiebstahls straffällig, sondern vielmehr als Zeuge in diesem Zusammenhang erfasst.


Die Süddeutsche Zeitung meldet mittlerweile im Ticker, dass der Täter früher als Ladendetektiv gearbeitet habe und deshalb des Öfteren bei Diebstahlverfahren als Zeuge geführt worden sei.

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-auto-menschenmenge-liveblog-anschlag-verletzte-stiglmaierplatz-taeter-afghane-abschiebung-soeder-li.3201601


Ich stelle mir grade vor, wie der Polizeipräsident den Innenminister anruft,"Ladendetektiv" sagt und der Innenminister "Ladendieb" versteht.

Das ganze kann man sich nicht ausdenken :-/

Spricht eventuell der eine oberbairisch und der andere niederbairisch oder fränkisch? War eventuell Hubert Aiwanger mit im Spiel bei der Weiterleitung der Nachricht?


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