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Täter wohl mit Aufenthaltserlaubnis und nicht straffällig (Politik)

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 13.02.2025, 19:19 (vor 304 Tagen) @ BVBStone

Der bayerische Innenminister Hermann musste seine Aussagen wohl revidieren. Der Täter hatte eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und wurde nicht wegen Ladendiebstahls straffällig, sondern vielmehr als Zeuge in diesem Zusammenhang erfasst.


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