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Täter wohl mit Aufenthaltserlaubnis und nicht straffällig (Politik)

istar, Donnerstag, 13.02.2025, 19:37 (vor 304 Tagen) @ Sascha

Der bayerische Innenminister Hermann musste seine Aussagen wohl revidieren. Der Täter hatte eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und wurde nicht wegen Ladendiebstahls straffällig, sondern vielmehr als Zeuge in diesem Zusammenhang erfasst.

Und was soll das jetzt ändern? Ob der mal irgendwann 'ne Flasche Wodka oder ein Snickers geklaut hat ist doch völlig irrelevant.

Gott sei Dank wird nicht aus jedem Ladendieb ein Attentäter.


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