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Täter wohl mit Aufenthaltserlaubnis und nicht straffällig (Politik)

Jurist, Donnerstag, 13.02.2025, 19:30 (vor 304 Tagen) @ Ulrich

Ich verstehe das richtig, Du verurteilst die Polizei und den Innenminister des Staates Bayern dafür, dass sie mutmaßlich falsche Angaben gemacht haben, weil man in so einer Situation nicht falsch Anschuldigungen erheben darf, und fragst nach einer Quelle für die Aussage, deren Wahrheitsgehalt durch also nicht prüfen konntest?

Erkennst Du die Ironie?


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