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Täter wohl mit Aufenthaltserlaubnis und nicht straffällig (Politik)

istar, Donnerstag, 13.02.2025, 20:27 (vor 304 Tagen) @ Ulrich

Der bayerische Innenminister Hermann musste seine Aussagen wohl revidieren. Der Täter hatte eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und wurde nicht wegen Ladendiebstahls straffällig, sondern vielmehr als Zeuge in diesem Zusammenhang erfasst.


Die Süddeutsche Zeitung meldet mittlerweile im Ticker, dass der Täter früher als Ladendetektiv gearbeitet habe und deshalb des Öfteren bei Diebstahlverfahren als Zeuge geführt worden sei.

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-auto-menschenmenge-liveblog-anschlag-verletzte-stiglmaierplatz-taeter-afghane-abschiebung-soeder-li.3201601

Ich stelle mir grade vor, wie der Polizeipräsident den Innenminister anruft,"Ladendetektiv" sagt und der Innenminister "Ladendieb" versteht.


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