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Täter wohl mit Aufenthaltserlaubnis und nicht straffällig (Politik)

Ulrich, Donnerstag, 13.02.2025, 20:18 (vor 304 Tagen) @ Sascha

Der bayerische Innenminister Hermann musste seine Aussagen wohl revidieren. Der Täter hatte eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und wurde nicht wegen Ladendiebstahls straffällig, sondern vielmehr als Zeuge in diesem Zusammenhang erfasst.

Die Süddeutsche Zeitung meldet mittlerweile im Ticker, dass der Täter früher als Ladendetektiv gearbeitet habe und deshalb des Öfteren bei Diebstahlverfahren als Zeuge geführt worden sei.

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-auto-menschenmenge-liveblog-anschlag-verletzte-stiglmaierplatz-taeter-afghane-abschiebung-soeder-li.3201601


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