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Schwierig (Corona)

markus, Mittwoch, 07.04.2021, 14:22 (vor 1114 Tagen) @ DanVanKes

PS: Stehen die Ausgangssperren als Option eigentlich im Infektionsschutzgesetz wären somit doch die Grundlage für das Handeln der Länder und somit doch nicht gerichtlich anfechtbar?

Ohne Anspruch auf Richtigkeit: Auch dann wäre das vermutlich angreifbar. Denn das Grundgesetz steht in der Normenpyramide über den Bundesgesetzen. Bundesgesetze können nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Man wird immer den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten müssen. Danach braucht man immer einen legitimen Zweck und die Grundrechtseinschränkungen müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein. Kern dieser Prüfung ist immer, ob es gleich wirksame, mildere Mittel gibt. Wenn man das gar nicht erst prüft, wird man mangels gescheite Begründung vor Gericht schlechte Karten haben.


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