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Zutritt nur für Geimpfte (Corona)

Zoon, Mittwoch, 07.04.2021, 12:06 (vor 1723 Tagen) @ guy_incognito

Übrigens werden die meisten Freizeitangebote von Privatunternehmen angeboten, die selbstverständlich ein Anrecht darauf haben, ihre AGBs bzw. ihr Hausrecht anzupassen.

Das ist ein wirklich wichtiger Hinweis auf die Vertragsfreiheit der privaten Unternehmen, die häufig bei der Diskussion über die "indirekte Impfpflicht" übersehen wird. Nur weil sich ein Einzelner dafür entscheidet, sich nicht impfen lassen zu wollen, heißt das eben nicht, dass Andere nicht die Freiheit hätten, die Erbringung ihrer Leistungen davon abhängig zu machen, dass ihre Kunden moeglichst "save" sind.


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