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Schwierig (Corona)

DanVanKes, Mittwoch, 07.04.2021, 13:44 (vor 1087 Tagen) @ Haidut
bearbeitet von DanVanKes, Mittwoch, 07.04.2021, 13:49

Auf der einen Seite, haben wir die Gerichte um unabhängig Urteile zu Fällen, wenn Bürger, sprich Kläger, sich ungerecht behandelt fühlen.

Das kann man auch nicht einfach ad acta legen und sagen, jetzt ist Pandemie, da MÜSSEN die Gerichte ohne Zweifel, pro Schutzmaßnahmen entscheiden und die Klagen verwerfen oder negativ für den Klagenden beschließen, das geht aber in letzter Instanz nicht, da die Judikative sonst nachhaltig beschädigt würde.

Andererseits, obliegt es dem Gericht natürlich auch größtmöglichen Schaden zu verhindern und Menschen zu schützen. Da sollte man die Betrachtung der Pandemie und die Maßnahmen der Städte/LKs mit dem Größtmöglichen Spielraum auslegen.

Schwierige Situation.

Was kann aber der Staat machen um nachzuweisen, dass man die maximale Kette der Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die abendlichen Treffen von Menschen zu unterbinden, wenn man so den Worten des OVG folgt, müsste ja quasi die Bundeswehr die Straßen abends kontrollieren, oder was wäre die Alternative?

Juristisch, geraten somit doch alle Bundesländer in Probleme in Puncto Ausgangssperren. So ganz verstehe ich die Leute aber trotzdem nicht die dort klagen. Ausgangssperren von 21:30/22 Uhr bis 04:30/5:00 Uhr, damit schadet man doch niemandem.


PS: Stehen die Ausgangssperren als Option eigentlich im Infektionsschutzgesetz wären somit doch die Grundlage für das Handeln der Länder und somit doch nicht gerichtlich anfechtbar?


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