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Zur aufschiebenden Wirkung: (Corona)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 10.11.2021, 11:56 (vor 1506 Tagen) @ Ulrich

Die entsprechende Behörde kann den Sofortvollzug anordnen. Dann entfällt der Suspensiveffekt einer Klage, allerdings kann dieser per 80 V Antrag wiederhergestellt werden.


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