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Bayern ab heute mit 2G (Corona)

DomJay, Köln, Dienstag, 09.11.2021, 10:02 (vor 1507 Tagen) @ Sascha

Nein, es ist nicht "leider" juristisch nicht durchsetzbar, sondern zum Glück. Der Ungeimpfte hat grundsätzlich erst einmal nichts anderes getan, als sich selber zu schädigen. Nicht jeder positiv getestete Ungeimpfte hat eine liebe alte Omi infiziert und auf dem Gewissen. Wenn wir so jemanden dann schon die Behandlung verweigen, warum dann nicht gleich auch jemandem, der alkoholisiert einen Menschen überfahren hat? Oder noch schlimmer, jemanden der einen anderen Menschen bewusst getötet hat. Warum sollte man diese Menschen dann noch behandeln, wenn ein Geimpfter das Bett doch auch braucht?

Herrje, es muss doch noch andere moralische Grundsätze und Maßstäbe geben als nur den Impfstatus.


Jeder Ungeimpfte, der sich nicht gerade in seiner Wohnung isoliert, ist eine potentielle Gefahr für andere. Das von Jürgen Klopp geprägte Beispiel vom Betrunkenen am Steuer passt da recht gut.


Also behandeln wir den schwerverletzten Betrunkenen dann auch nicht mehr, weil den Intensivplatz ein Geimpfter benötigen könnte?

Sorry Ulrich, aber du verrennst dich hier in eine Gedankenwelt, die ich ebenfalls ziemlich widerwärtig finde.

Es ist erstaunlich wie leicht eine Gesellschaft einer einzelnen Gruppe meint individuelle Grundrechte aberkennen zu dürfen, weil man es zu diesem Zeitpunkt für moralisch gerechtfertigt hält.


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