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BVerfG hat nicht gefordert, dass Schlafzelte aufgebaut werden dürfen (Sonstiges)

Zoon, Samstag, 08.07.2017, 08:34 (vor 2478 Tagen) @ Kulibi77

Es handelt sich um einen Erfolg in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren. Ausgangspunkt ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.06.17 , in der ausdrücklich offen gelassen hat, ob der Aufbau von Schlafzelten dem Demonstrationsrecht zuzuordnen ist, und im Rahmen einer Folgenabwägung dem vorrangigen Fachgerichtsrechtsschutz Vorgaben gemacht wurden, wie diese bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache mit derartigen Rechtsstreitigkeiten umgehen soll. Ob die Camper wirklich im Recht sind oder nicht, wird sich also erst noch zeigen.

Dass die Camper einen Erfolg erzielt haben, ist unbestritten. Das Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen beim OVG kann man durchaus quantifizieren. Beim Schlafzelteverbot hat sich die Stadt mit einem 4:1 durchgesetzt.


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