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Stadt Hamburg - Protestcamper 4:1 (Sonstiges)

Kulibi77, Freitag, 07.07.2017, 14:51 (vor 2477 Tagen) @ Zoon

Das Verwaltungsgericht hat auch nicht das Schlafzelteverbot aufgehoben, wie Du meinst, sondern angeordnet, dass "die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 1. Juli 2017 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 1.Juli 2017 (...) wiederhergestellt (wird), soweit er die Auflagen in Ziffern 1, 3 und 4 betrifft".

Ja, und de facto ist dieser Beschluss die Aufhebung des Schlafzelteverbotrs. Denn dem Antragssteller (=Veranstalter) wird Widerspruch mit aufschiebender Wirkung gegen u.a. Ziffer 3 des Bescheids gewährt. Auf Deutsch: Die Behörde (der Antragsgegner) darf diesen Aspekt des Bescheids nicht durchsetzen bis nicht andersweitig entschieden wurde. Auf Deutsch: An diesem betreffenden Abend hätten die Zelte gebaut werden dürfen. Wenn es nicht einen zweiten Bescheid gegeben hätte...

Die Verfügung vom 01.07.2017 enthielt also den Fehler, dass die Behörde ihr Ermessen hinsichtlich den beantragten Standort Entenwerder nicht ausgeübt hatte. Dass das Schlafzelte-Verbot aus anderen Gründen rechtswidrig sei (Demonstrationsfreiheit) hat das Verwaltungsgericht gerade nicht entschieden. Wo denn?

Ja, genau richtig. Rekapitulieren wir: Die Behörde hat einen grob fehlerhaften und rechtswidrigen Bescheid ausgegeben, der durch das Mittel des Rechtsschutzes quasi zahnlos wurde. Um den Rechtsschutz zu umgehen widerruft die Behörde den alten (nicht mehr umsetzbaren) Bescheid und erlässt einen neuen der genauso fehlerhaft und rechtswidrig ist. Das hat ja jetzt das OVG Hamburg festgestellt. Ich würde sagen die Behörde hat sich mit einer Menge Ruhm bekleckert.


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