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Bitte mal den Beschluss des Hamburger Verwaltungsgerichts lesen! (Sonstiges)

Zoon, Montag, 03.07.2017, 21:07 (vor 2461 Tagen) @ flips
bearbeitet von Zoon, Montag, 03.07.2017, 21:14

In der Überschrift des Stranges wird behauptet, die Polizei würde sich einer gerichtlichen Entscheidung widersetzen. Dabei wird Bezug genommen auf einen Artikel des Spiegels. Dort wird dies jedoch so nicht berichtet. Stattdessen wird dort geschrieben, dass die Polizei die Entscheidung des Verwaltungsgerichts anders interpretieren würde als die Protest-Camp-Anmelder.

Im Internet kann man die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 02.07.2017 nachlesen: http://justiz.hamburg.de/contentblob/9086848/afb31ea104c95f0fd80cda75e4200f7f/data/75-g-8-17-beschluss-vom-02-07-2017.pdf Diese Entscheidung enthält eine ausführliche Darstellung des Sachverhaltes. Es lohnt sich wirklich, den Tatbestand der Entscheidung mal zu lesen!

Der Erfolg der Protest-Camp-Anmelder bei der Verwaltungsentscheidung vom 01.07.2017 betraf den Versammlungsort, nicht die angemeldeten Schlafzelte. Dann erliess die Versammlungsbehörde am 02.07.17, 18.45 Uhr, eine zweite Verfügung zum erstrittenen Versammlungsort und mit den gleichen negativen Auflagen zu den Schlafzelten und Kochgelegenheiten. Der hiergegen gerichtete Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz blieb erfolglos und obgleich demnach, das Verbot von Schlafzelten wirksam blieb, wurde in der Nacht zum 03.07.2017, so schreibt es der Spiegel, versucht Schlafzelte aufzubauen. Das fordert dann natürlich die Polizei zum Eingreifen heraus. Mithin hat die Polizei die Verwaltungsverfügung durchgesetzt, ohne dass dies in Widerspruch zur Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts vom 02.07.17 stand.

Hinsichtlich der grundrechtlichen Dimension besteht bei solchen Protestcamps die Problematik, dass das Demonstrationsgrundrecht darauf gerichtet ist, seine Meinung im öffentlichen Raum kundgeben zu können. Daraus kann grundsätzlich Schutz für Veranstaltungszelte abgeleitet werden, für Schlafzelte oder Kochgelegenheiten eher nicht. In Hamburg war zuletzt der Aufbau von 1.500 Schlafzelten beantragt worden.


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