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BVerfG hat nicht gefordert, dass Schlafzelte aufgebaut werden dürfen (Sonstiges)

Zoon, Samstag, 08.07.2017, 01:09 (vor 3353 Tagen) @ Kulibi77

Nein. Das Verbot blieb nicht in Kraft. Es wurde unter Auflagen aufgehoben.

Nein. Es wurde nicht aufgehoben. Dem Widerspruch wurde aufschiebende Wirkung zuerkannt, soweit 300 Schlafzelte untersagt wurden. De-facto bleibt es damit bei einem Verbot der übrigen Schlafzelte.


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