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BVerfG hat nicht gefordert, dass Schlafzelte aufgebaut werden dürfen (Sonstiges)

Zoon, Freitag, 07.07.2017, 23:43 (vor 2485 Tagen) @ Kulibi77

Nur ist es ein prinzipieller Unterschied ob man eine Demonstration komplett verbietet oder zum Beispiel eine bestimmte Route vorschreibt. Ist der grundsätzlich Unterschied wirklich so schwer zu verstehen?

Was schreibst Du denn da? Ein komplettes Verbot des Protestcamps hat es doch gar nicht gegeben. Abgesehen davon habe ich doch darauf hingewiesen, dass mit dem ersten Bescheid das Camp einem anderen Standort zugewiesen wurde, auch damals schon ohne Schlafzelte, Kochgelegenheiten etc. Insoweit wüsste ich nicht, wo ich da - wenn ich Deinem Beispiel folge - den Unterschied zwischen einem Totalverbot des Camps oder dem Streit über beschränkende Auflagen, wie dem Verbot von Schlafzelten etc., verkannt hätte.

Ist es wirklich so schwer zu verstehen, dass die Durchsetzung von 300 Schlafplätzen kein wirklicher Erfolg ist, wenn man zuvor 1.500 Schlafzelte (beim Stadtpark waren es noch 5.000) beantragt hatte? da kann man doch nicht von Behördenwillkür oder Rechtsbeugung schreiben, wie Du es gemacht hast.


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