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BVerfG hat nicht gefordert, dass Schlafzelte aufgebaut werden dürfen (Sonstiges)

Kulibi77, Samstag, 08.07.2017, 00:51 (vor 2456 Tagen) @ Zoon

Deine seltsame Mathematik hat überhaupt nichts mit der Frage nach Recht oder Unrecht zu tun. Das Totalverbot war rechtswidrig. Punkt. Was nun eine verhältnismäßige Auflage ist... 300, 3000 oder 5 Millionen ist eine andere Frage. Die Behörde hatte nie ein Interesse daran diese Frage zu stellen. Außer du unterstellst der Behörde mit ihrem Ansinnen ein Totalverbot durchzusetzen eine möglichst geringe gerichtliche Auflage zu erreichen. Das war aber nicht die Absicht der Behörde. Dann hätten sie einfach selbst eine möglichst restriktive Auflage zu den Übernachtungsmöglichkeiten erlassen können und ganz einfach vor Gericht gewinnen können. Und sich damit die Kosten all dieser Gerichtsverhandlungen sparen können. Sie wollten aber keine Auflage. Sie wollten ein Verbot! Das haben sich nicht bekommen weil es offensichtliches Unrecht ist.


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