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G20 - Polizei widersetzt sich gerichtlichem Entscheid (Sonstiges)

fab, Montag, 03.07.2017, 11:46 (vor 2461 Tagen) @ Sascha

Nein, das ist nicht zutreffend. Zum Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens galt bereits die "neue" Verfügung, da diese für sofort vollziehbar im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO erklärt wurde.

Die Versammlungsbehörde hatte am 2. Juli einen neuen (beschränkenden) Bescheid erlassen, der den ersten ersetzte. Entsprechende Ausführungen lassen sich dem Beschluss des VG entnehmen (S. 19 f.).

Alles in allem ist es also doch erheblich anders abgelaufen, wie es derzeit dargestellt wurde. Wie so oft ist in diesen Situationen zu bedenken, dass keine der beiden Seiten sämtliche Tatsachen wiedergibt. Der 2. Beschluss der Versammlungsbehörde wurde bspw. von den Camp-Organisatoren überhaupt nicht erwähnt und führte so zu einer sehr verzerrten Darstellung der Situation.

Wenn die Polizei tatsächlich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 1. Juli ignoriert hätte, wäre das ein starkes Stück. Gleichwohl ist es aber tatsächlich anders abgelaufen.

Gruß.


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