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BVerfG hat nicht gefordert, dass Schlafzelte aufgebaut werden dürfen (Sonstiges)

Zoon, Freitag, 07.07.2017, 23:16 (vor 2484 Tagen) @ Kulibi77

Dazu braucht es kein BVerfG. Das ist Alltag seit Jahrzehnten. Das BVerfG hat aber in seinem Urteil auch klargestellt dass Übernachtungsmöglichkeiten und eine damit verbundene Infrastruktur natürlich nicht einfach rundweg abgelehnt werden darf. Genau das hat die Behörde vor und nach der Entscheidung getan.

Nö. Das hat das BVerfG weder am 28.06.17 noch am 30.06.17 entschieden. Es hat – wie bereits dargestellt – gefordert, dass ein Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen vorgenommen wird und dass dabei auf die örtlichen Gegebenheiten abgestellt wird. Das kann jeder - der es will - nachlesen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/06/rk20170628_1bvr138717.html

Das Bundesverfassungsgericht hat am 28.06.17 zudem entschieden, wie verfahren werden soll, wenn sich die Beteiligten im Rahmen einer Kooperation auf einen solchen Ausgleich nicht einigen können:

"Ist dies in einer dem Anliegen des Antragstellers entsprechenden Weise nicht möglich - wie nach den Akten durchaus naheliegend ist und wie sich im Übrigen insbesondere im Blick auf (hier noch nicht berücksichtigte) Sicherheitsbelange ergeben kann -, kann sie ihm stattdessen auch einen anderen Ort für die Durchführung des geplanten Protestcamps zuweisen, der in Blick auf die erstrebte Wirkung dem Anliegen des Antragstellers möglichst nahe kommt. Auch insoweit ist sie zum Erlass von Auflagen befugt, die eine Schädigung der Anlagen des zugewiesenen Ersatzortes möglichst weitgehend verhindern, soweit erforderlich auch unter Beschränkung des Umfangs des geplanten Protestcamps. Hierbei kann auch berücksichtigt werden, in welchem Umfang die Maßnahmen notwendige Infrastruktur zu eigenständigen Versammlungselementen darstellen und wieweit sie darüber hinausgehen. Insbesondere sind die Behörden berechtigt, die Errichtung von solchen Zelten und Einrichtungen zu untersagen, die ohne Bezug auf Akte der Meinungskundgabe allein der Beherbergung von Personen dienen sollen, welche anderweitig an Versammlungen teilnehmen wollen."

Also da kann man doch beim besten Willen nicht sagen, das BVerfG habe entschieden, dass Schlafzelte aufgebaut werden dürfen. Das entspricht nun wirklich nicht der Wahrheit.


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