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BVerfG hat nicht gefordert, dass Schlafzelte aufgebaut werden dürfen (Sonstiges)

Zoon, Freitag, 07.07.2017, 23:28 (vor 2479 Tagen) @ Kulibi77

Ja, das OVG hat genau auf den von dir zitierten Absatz Bezug genommen und daraus abgeleitet dass ein nicht näher begründetes Totalverbot von Schlafzelten nicht möglich ist. Auflagen? Ja, klar. Immer. Alltag. Totalverbot? Nur unter sehr speziellen Umständen. Wenn die Behörde für eine so starke Einschränkung von Grundrechten eine stichhaltige Begründung hat, dann hatte sie viele Wochen und Gerichtsverhandlungen Zeit diese Gründe vorzulegen. Sie existieren einfach nicht.

Wirklich? Für das Verbot von 1.200 Schlafzelten hatte sie ja Gründe. Insofern hat sie dann ja auch obsiegt und zwar in einem Verhältnis von 4:1.


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