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Stadt Hamburg - Protestcamper 4:1 (Sonstiges)

Kulibi77, Donnerstag, 06.07.2017, 23:09 (vor 2457 Tagen) @ Zoon

Das VG hat am 1.7. auch das Schlafzelteverbot aufgehoben und dem Rechtsschutzantrag des Klägers stattgegeben. Das heißt der neue, gerichtlich beschnittene Bescheid (inkl. dem aufgehobenen Verbot der Schlafzelte) ist gültig bis das OVG entscheidet. Die Stadt ist diesen Rechtsweg vor das OVG nicht gegangen und hat stattdessen diesen weiterhin gültigen Bescheid für ungültig erklärt und einen neuen Bescheid erlassen. Ein ziemlich fauler Trick der Behörde. Der Antragssteller hat erneut Beschwerde eingelegt, diesmal verloren, ist vor das OVG gezogen das ihm nun zum zweiten mal Recht gegeben hat und keine Grundlage für ein prinzipielles Verbot von Schlafzelten sieht. Wir haben also zwei Gerichtsurteile die Schlafzelte erlauben und ein Urteil das diese verbietet, aber in der nächsten Instanz aufgehoben wurde.


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